Betriebshaftpflicht
Ein
Haftpflichtschaden kann Sie Ihre Existenz kosten - oder ein Lächeln
Ein einziger Haftpflichtfall kann Sie um alles bringen, was Sie sich aufgebaut
haben. Die Betriebs-Haftpflichtversicherung kommt nicht nur für berechtigte
Schadenersatzansprüche auf, die gegen Sie erhoben werden, Sie entlastet
Sie auch von allen Formalitäten und eventuellen Gerichtskosten:
• Prüfung der Frage,
ob und in welcher Höhe für Sie eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht
• Wenn ja: Übernahme der finanziellen Forderungen
• Wenn nein: Abwehr der unberechtigten Schadenersatzansprüche, gegebenenfalls
auch auf gerichtlicher Ebene (Übernahme der Prozessführung und Prozesskosten)
Ihr umfassender
Versicherungsschutz
Die Haftpflichtversicherung tritt u.a. in den folgenden Bereichen
für Sie ein:
• Die gesetzliche
Haftung des Betriebes wegen Verschuldens
Sie tritt ein, wenn der Betriebsinhaber und/ oder Betriebsangehörige
bei beruflicher Tätigkeit durch schuldhaftes Verhalten einem Dritten einen
Personen-/ oder Sachschaden zufügt.
• Die gesetzliche
Haftung bei Arbeitsunfällen
Sie tritt ein, wenn die Träger der Sozialversicherung beim Betriebsinhaber
und/oder bei leitenden Angestellten Regress für Aufwendungen nehmen will,
die durch Arbeitsunfälle von Betriebsangehörigen entstanden sind (z B.
bei Nichteinhaltung der Unfallverhütungsvorschriften).
• Die gesetzliche
Haftung aus der Verkehrssicherungspflicht
Sie tritt ein, wenn Dritte dadurch einen Schaden erleiden, dass die
Verkehrssicherungspflicht (z. B. Streu- und Beleuchtungspflicht) auf dem
Betriebsgelände verletzt wurde.
• Die gesetzliche
Haftung wegen mweltschäden
Sie tritt ein, wenn durch Umwelteinwirkungen (Stoffe, Geräusche, Druck,
Strahlen, Gase, Dämpfe, Wärme usw., die sich in Boden, Luft oder Wasser
ausgebreitet haben), die von versicherten Anlagen oder Tätigkeiten ausgehen, ein
Personen-, Sach- oder mitversicherter Vermögensschaden entsteht (z. B.
Brand, der auf das Nachbargebäude übergreift). |