home wer wir sind aktuelles signal-iduna kontakt anfahrtsbeschreibung impressum sitemap links
Peter Alt
Am Hofgarten 68
54329 Konz
Telefon:
Mobil:
Fax:
Email:

06501-99 87 88
0172-27 03 656
06501-99 87 89
altp@altp.de

Betriebshaftpflicht

Sie befinden sich in Versicherungen / Gewerbe Versicherungen / Betriebshaftpflicht

Betriebshaftpflicht

Ein Haftpflichtschaden kann Sie Ihre Existenz kosten - oder ein Lächeln

Ein einziger Haftpflichtfall kann Sie um alles bringen, was Sie sich aufgebaut haben. Die Betriebs-Haftpflichtversicherung kommt nicht nur für berechtigte Schadenersatzansprüche auf, die gegen Sie erhoben werden, Sie entlastet Sie auch von allen Formalitäten und eventuellen Gerichtskosten:

• Prüfung der Frage, ob und in welcher Höhe für Sie eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht
• Wenn ja: Übernahme der finanziellen Forderungen
• Wenn nein: Abwehr der unberechtigten Schadenersatzansprüche, gegebenenfalls auch auf gerichtlicher Ebene (Übernahme der Prozessführung und Prozesskosten)

Ihr umfassender Versicherungsschutz
Die Haftpflichtversicherung tritt u.a. in den folgenden Bereichen für Sie ein:

• Die gesetzliche Haftung des Betriebes wegen Verschuldens 
Sie tritt ein, wenn der Betriebsinhaber und/ oder Betriebsangehörige bei beruflicher Tätigkeit durch schuldhaftes Verhalten einem Dritten einen Personen-/ oder Sachschaden zufügt.

• Die gesetzliche Haftung bei Arbeitsunfällen
Sie tritt ein, wenn die Träger der Sozialversicherung beim Betriebsinhaber und/oder bei leitenden Angestellten Regress für Aufwendungen nehmen will, die durch Arbeitsunfälle von Betriebsangehörigen entstanden sind (z B. bei Nichteinhaltung der Unfallverhütungsvorschriften).

• Die gesetzliche Haftung aus der Verkehrssicherungspflicht
Sie tritt ein, wenn Dritte dadurch einen Schaden erleiden, dass die Verkehrssicherungspflicht (z. B. Streu- und Beleuchtungspflicht) auf dem Betriebsgelände verletzt wurde.

• Die gesetzliche Haftung wegen mweltschäden
Sie tritt ein, wenn durch Umwelteinwirkungen (Stoffe, Geräusche, Druck, Strahlen, Gase, Dämpfe, Wärme usw., die sich in Boden, Luft oder Wasser ausgebreitet haben), die von versicherten Anlagen oder Tätigkeiten ausgehen, ein Personen-, Sach- oder mitversicherter Vermögensschaden entsteht (z. B. Brand, der auf das Nachbargebäude übergreift).


Angebotsanfrage / Versicherungen / Bausparen / Baufinanzierung / Immobilien / Finanzen /
© 2004 Peter Alt - by M.W
 
  kostenlos anrufen
Counter