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Kfz-Haftpflicht
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Wer den Schaden hat, braucht sich nicht zu sorgen.
Die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung,
die jeder Fahrzeughalter benötigt. Schäden, die durch Ihr Kraftfahrzeug
verursacht werden, regulieren wir im Rahmen der gewählten Deckungssummen.
Personenschäden können leicht in die Millionen gehen. Daher empfehlen
wir Ihnen unsere Deckung "50 Mio. EUR pauschal", nach der Personenschäden
bis zu 8 Mio. EUR je geschädigte Person ersetzt werden, Personen-,
Sach- und Vermögensschäden insgesamt sogar bis zu 50 Mio. EUR.
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Fahrzeugversicherung
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Zur Absicherung von Schäden am eigenen Fahrzeug
Eine wichtige Ergänzung zu der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
ist die Fahrzeugversicherung, die häufig auch Kaskoversicherung
genannt wird.
Die Fahrzeugversicherung leistet Ersatz für Schäden an Ihrem eigenen
Fahrzeug, z.B. wenn diese durch Diebstahl oder durch selbstverschuldete
Unfälle verursacht wurden. Dabei wird zwischen der Fahrzeugteil-
und der Fahrzeugvollversicherung unterschieden.
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Mallorca-Police
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Damit aus Ihrem Traumurlaub kein Albtraum wird.
Mit unserer Kraftfahrtversicherung verfügen Sie automatisch und
beitragsfrei über den Schutz der Mallorca-Police. Die Mallorca-Police
gibt Ihnen zusätzliche Sicherheit beim Führen eines gemieteten oder
geliehenen Fahrzeuges, und zwar in allen Ländern der Europäischen
Union sowie in der Schweiz und in Norwegen.
Dieser Schutz ist erforderlich, weil in vielen europäischen Ländern
sehr niedrige Deckungssummen in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
gelten. Übersteigt ein Schaden diese Summen, muss der Verursacher
den darüber hinausgehenden Teil aus eigener Tasche bezahlen.
Mit der Mallorca-Police wird diese Lücke im Versicherungsschutz
geschlossen. Denn wir ersetzen die verbleibenden Personenschäden
bis zu 8 Mio. EUR je geschädigte Person, wenn Sie in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
die Deckung "50 Mio. EUR pauschal" vereinbart haben. Personen-,
Sach- und Vermögensschäden werden dann insgesamt sogar bis zu 50
Mio. EUR erstattet.
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Kfz
- Kaufvertrag |
Der private Kauf eines gebrauchten Kraftfahrzeuges ist Vertrauenssache!
Trotzdem sollten Sie einige Punkte bedenken und wichtige Angaben
prüfen. |
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1.
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Prüfen Sie die Personalien, die Kraftfahrzeugpapiere und den
Führerschein.
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2.
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Eventuelle Allgemeine Betriebs-Erlaubnisse (ABE) für Extras
(Spoiler etc.) sowie die Bescheinigung zur Abgas-Sonderuntersuchung
(ASU) müssen vorliegen
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3.
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Das Fahrzeug sollte möglichst nur gegen Barzahlung verkauft
werden.
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4.
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Der Fahrzeugbrief sollte erst ausgehändigt werden, wenn der
Kaufpreis voll bezahlt ist.
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5.
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Der Verkauf des Fahrzeuges sollte unter Namensangabe des Käufers
und des Verkaufsdatums sofort der Zulassungsstelle und
der Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung gemeldet werden
(mit dem Eingang der Mitteilung beim Straßenverkehrsamt geht
die Kfz-Steuerpflicht auf den Käufer über!).
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6
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Das Datum und die Uhrzeit der Wagenübergabe sollten unbedingt
im Kaufvertrag eingetragen werden! Damit ist sichergestellt,
dass der Verkäufer seinen Schadenfreiheitsrabatt behält, auch
wenn der Käufer unmittelbar nach Übernahme des Kraftfahrzeuges
einen Schaden verursacht!
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Kfz
- Verkaufsinformation herunterladen
Kfz
- Kaufvertrag herunterladen
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