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Arbeitnehmer und Auszubildende
Wir sind eine für Rheinland-Pfalz und das Saarland geöffnete
Krankenkasse. Jeder Arbeitnehmer kann IKK-Mitglied werden. Auch Auszubildende
können die IKK wählen.
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Freiwillig versicherte Arbeitnehmer/Selbständige
Freiwillig Versicherte, die Mitglied einer anderen Krankenkasse sind,
können zu unserer IKK wechseln.
Arbeitnehmer, die wegen der Höhe ihres Jahresarbeitsentgelts
zum Jahresende aus der Pflichtversicherung ausscheiden, können weiterhin
bei unserer IKK als freiwilliges Mitglied versichert bleiben. Eine freiwillige
Mitgliedschaft ist auch für diejenigen IKK-versicherten Arbeitnehmer
möglich, die den Schritt in die Selbständigkeit wagen.
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Studenten
Studenten, deren Familienversicherung endet, die Mitglied einer anderen
Krankenkasse sind oder die eine Beschäftigung aufnehmen, können
die Mitgliedschaft bei unserer IKK wählen.
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Wechsel zur IKK - jederzeit möglich
Ob Arbeitnehmer, Auszubildender, Selbständiger oder Student - ein
Wechsel zur IKK ist für Sie ganz einfach.
Sowohl als Pflichtversicherter als auch freiwilliges
Mitglied können Sie jederzeit Ihre Kasse wechseln. Mit einer Frist
von zwei Kalendermonaten können Sie Ihrer bisherigen Krankenkasse
schriftlich kündigen. Wenn Sie Ihre Krankenkasse wechseln, sind Sie
18 Monate an diese Entscheidung gebunden.
Erhöht Ihre Krankenkasse den Beitragssatz, haben
Sie ein Sonderkündigungsrecht, bei dem die 18-monatige Bindungsfrist
entfällt. Es gilt lediglich die allgemeine Kündigungsfrist von
zwei Kalendermonaten.
Die Kündigung ist dabei bis zum Ende des auf
die Beitragserhöhung folgenden Kalendermonats möglich.
Ihre bisherige Krankenkasse ist verpflichtet, Ihnen
innerhalb von zwei Wochen eine schriftliche Kündigungsbestätigung
auszustellen.
Diese senden Sie uns einfach zusammen mit Ihrer Mitgliedserklärung
zu.
Sobald uns die Kündigungsbestätigung Ihrer
bisherigen Krankenkasse und Ihre Mitgliedserklärung vorliegen, stellen
wir Ihnen eine Mitgliedsbescheinigung aus.
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