Krankenhaustagegeld
Mit einem Krankenhausaufenthalt
sind häufig weitere Zusatzkosten verbunden (z. B. für Besuche, Geschenke,
eine Haushaltshilfe oder auch Unterkunftskosten für einen Elternteil,
der sein Kind ins Krankenhaus begleiten möchte).
Darüber hinaus werden gesetzlich Krankenversicherte
ab dem 18. Lebensjahr für die ersten 28 Tage eines Krankenhausaufenthaltes
mit einer Selbstbeteiligung von täglich 10 € belastet.
Mit unserer Krankenhaustagegeldversicherung erhalten
Sie für jeden Tag eines Krankenhausaufenthaltes das vereinbarte Krankenhaustagegeld,
zeitlich unbegrenzt - natürlich in bar und steuerfrei. Damit können Sie
die entstehenden Zusatzkosten begleichen; das Geld steht Ihnen natürlich
auch für jeden anderen Zweck zu Ihrer Verfügung.
Krankentagegeld
Arbeitnehmer erhalten im Fall
der Arbeitsunfähigkeit Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber, in den
meisten Fällen 6 Wochen lang. Danach zahlt die Krankenkasse Krankengeld
in Höhe von 70 % des Bruttoeinkommens, bzw. 90 % des Nettoeinkommens,
bei höheren Einkommen jedoch begrenzt auf 70% von 3.600,00 EUR (Beitragsbemessungsgrenze)
- das sind dann max. 2.520,00 EUR (gültig für 2008). Ihr Krankengeld
wird dann noch um die Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegepflichtversicherung
(= 12,57 %, für Kinderlose 12,70 %) gekürzt.
Beispiel: Bei 1.500,- EUR Nettogehalt fehlen Ihnen somit insgesamt rund
319,70- EUR.
Achtung!!!!!!:
Selbständige erhalten ab 01.01.2009 bei den gesetzlichen Krankenkassen
kein Krankengeld mehr!
Mit dem SIGNAL Krankentagegeld können
Sie diese Lücken der Gesetzlichen schließen und Ihren Lebensunterhalt
sichern.
Sie erhalten das vereinbarte Krankentagegeld
als steuerfreie Barleistung für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit infolge
Krankheit oder Unfall. Das Krankentagegeld wird ab folgendem Tag der Arbeitsunfähigkeit
gezahlt:
für Selbständige nach
- Tarif KTG 8 ab 8.
Tag
- Tarif KTG 15 ab 15. Tag
- Tarif KTG 22 ab 22. Tag
- Tarif KTG 29 ab 29. Tag
für Arbeitnehmer/ Selbständige nach
- Tarif KTG 43 ab 43.
Tag
- Tarif KTG 92 ab 92.
Tag
- Tarif KTG 183 ab 183. Tag
Und: Die dynamische Leistungsanpassung
garantiert Wertbeständigkeit.
Kurtagegeld
Auch mit einem Kuraufenthalt sind häufig weitere Zusatzkosten verbunden
(z. B. Fahrtkosten, Geschenke, Besuche, eine Haushaltshilfe).
Darüber hinaus werden gesetzlich Krankenversicherte
mit Selbstbeteiligungen belastet (z. B. für stationäre Vorsorgekuren 9
€ täglich; bei ambulanten Kuren fallen neben den Unterkunftskosten
auch die Zuzahlungen für Heil- und Arzneimittel an).
Das vereinbarte Kurtagegeld erhalten Sie für
jeden Tag eines ambulanten oder stationären Kuraufenthaltes - bis zu 30
Tage innerhalb von 3 Kalenderjahren, natürlich in bar und steuerfrei.
Pflegetagegeld
Im Regelfall sind Sie als gesetzlich Krankenversicherter
auch in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert. Damit verfügen
Sie über eine Basisabsicherung. In der Praxis sind die tatsächlichen Kosten
im Pflegefall aber deutlich höher als die gesetzlich vorgesehenen Leistungen.
Eine umfassende Absicherung können Sie durch ein zusätzliches SIGNAL Pflegetagegeld
erreichen:
Ihr persönlicher PflegeSchutz
sofortiger
Versicherungsschutz
Uneingeschränkter
Geltungsbereich im europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz
PflegeUNFALL
Keine
Gesundheitsfragen
geringer
Beitrag
PflegeSTART, PflegePLUS und PflegeTOP
Leistung
bei Demenz
10
% Dynamisierung alle 3 Jahre möglich auch im Leistungsfall
Option
auf Höherversicherung ohne Risikoprüfung
Soforthilfe in Deutschland (Assistance)
garantierter
Pflegeheimplatz in 24 Stunden
Beratung
und Vermittlung rund um das Thema Pflege
Kostenübernahme
bis insgesamt 2.000,00 EURz.B. für Fahr-, Begleit- und Menüservice,
Haushaltshilfen, Pflege-schulung für Angehörige in den ersten
10 Wochen
Reha
ManagementIhre
Die Leistungen auf einen Blick