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Peter Alt
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Steuerfreiheit der Beiträge für Pensionskasse,

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Das Prinzip der Pensionskassenversorgung

Die SIGNAL IDUNA Pensionskasse Aktiengesellschaft ist eine rechtlich selbstständige Einrichtung, deren ausschließlicher Zweck in der Gewährung von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung besteht.
Bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Rentenversicherung können steuerfrei an die Pensionskasse gezahlt werden. Über 4% der BBG hinausgehende Beitragsteile können im Rahmen von § 40b EStG pauschal versteuert werden, soweit der steuerliche Höchstbetrag von 1.752 Euro nicht bereits durch Direktversicherungsbeiträge ausgeschöpft wird.

Die Beiträge des Arbeitgebers an die Pensionskasse sind abzugsfähige Betriebsausgaben.

Die Beiträge des Arbeitnehmers (Gehaltsumwandlung) sind steuerfrei und bis Ende 2008 für Arbeitnehmer und Arbeitgeber sozialversicherungsfrei.

     

 

Versicherungsvertrag

Der Versicherungsvertrag wird vom Arbeitgeber als Versicherungsnehmer abgeschlossen. Der Arbeitnehmer ist versicherte Person und unwiderruflich bezugsberechtigt.

Der Vertrag kann abgeschlossen werden als:
   - Zusage des Arbeitgebers (Arbeitgeberleistung)
         oder
   - Entgeld- bzw. Gehaltsumwandlung
In einem Vertrag können auch beide Formen der Beitragszahlung vereinbart werden.

Für den Todesfall kann der Arbeitnehmer den Ehepartner, den Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes und die Kinder, sowie diesen rechtlich gleichgestellte Personen begünstigen.

Leistungsarten

Folgende Leistungsarten können vorgesehen werden:
   - Altersleistungen
   - Leistungen für den Fall der Invalidität
   - Leistungen für die Hinterbliebenen

Flexible Beitragszahlung

Die Pensionskasse ermöglicht eine äußerst flexible Gestaltung der Beitragszahlung. so können neben regelmäßigen Beiträgen auch jederzeit einmalige Sonderzahlungen eingebracht werden. Die Versorgung kann so individuell an die jeweiligen betrieblichen Gegebenheiten angepaßt werden.

Pauschalversteuerung gemäß § 40b EStG

Wird der steuerfreie Höchstbetrag voll ausgeschöpft, können darüber hinaus gehende Beiträge bis zu 1.752 EUR jährlich (146 EUR monatlich) pauschal mit 20% (zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) versteuert werden.

Voraussetzung dafür ist, dass sich der begünstigte Arbeitnehmer in einem ersten Arbeitsverhältnis befindet und der steuerlich begünstigte Höchstbetrag nicht bereits durch die Direktversicherung ausgeschöpft wird.

Die Pauschalversteuerung der Beiträge schließt die gleichzeitige Inanspruchnahme der Förderung nach dem Altersvermögensgesetz für denselben Betrag aus.

 

 

 


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