Das Prinzip der Pensionskassenversorgung
Die SIGNAL IDUNA Pensionskasse Aktiengesellschaft ist eine rechtlich
selbstständige Einrichtung, deren ausschließlicher Zweck in der
Gewährung von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung besteht.
Bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze
(BBG) in der gesetzlichen Rentenversicherung können steuerfrei
an die Pensionskasse gezahlt werden. Über 4% der BBG hinausgehende
Beitragsteile können im Rahmen von § 40b EStG pauschal versteuert
werden, soweit der steuerliche Höchstbetrag von 1.752 Euro nicht
bereits durch Direktversicherungsbeiträge ausgeschöpft wird.
Die Beiträge des Arbeitgebers an die Pensionskasse
sind abzugsfähige Betriebsausgaben.
Die Beiträge des Arbeitnehmers (Gehaltsumwandlung) sind steuerfrei
und bis Ende 2008 für Arbeitnehmer und Arbeitgeber sozialversicherungsfrei.
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Versicherungsvertrag
Der Versicherungsvertrag wird vom Arbeitgeber als Versicherungsnehmer
abgeschlossen. Der Arbeitnehmer ist versicherte Person und unwiderruflich
bezugsberechtigt.
Der Vertrag kann abgeschlossen werden als:
- Zusage des Arbeitgebers (Arbeitgeberleistung)
oder
- Entgeld- bzw. Gehaltsumwandlung
In einem Vertrag können auch beide Formen der Beitragszahlung
vereinbart werden.
Für den Todesfall kann der Arbeitnehmer den Ehepartner,
den Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes und
die Kinder, sowie diesen rechtlich gleichgestellte Personen begünstigen.
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Leistungsarten
Folgende
Leistungsarten können vorgesehen werden:
- Altersleistungen
- Leistungen für den Fall der Invalidität
- Leistungen für die Hinterbliebenen
Flexible Beitragszahlung
Die
Pensionskasse ermöglicht eine äußerst flexible
Gestaltung der Beitragszahlung. so können neben regelmäßigen
Beiträgen auch jederzeit einmalige Sonderzahlungen eingebracht
werden. Die Versorgung kann so individuell an die jeweiligen betrieblichen
Gegebenheiten angepaßt werden.
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Pauschalversteuerung gemäß § 40b EStG
Wird der steuerfreie Höchstbetrag
voll ausgeschöpft, können darüber hinaus gehende Beiträge bis
zu 1.752 EUR jährlich (146 EUR monatlich) pauschal mit 20% (zuzüglich
Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) versteuert werden.
Voraussetzung dafür ist, dass sich der begünstigte
Arbeitnehmer in einem ersten Arbeitsverhältnis befindet und der
steuerlich begünstigte Höchstbetrag nicht bereits durch die Direktversicherung
ausgeschöpft wird.
Die Pauschalversteuerung der Beiträge schließt die
gleichzeitige Inanspruchnahme der Förderung nach dem Altersvermögensgesetz
für denselben Betrag aus.
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