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Leistungen
Die Basis-Rente garantiert eine lebenslange monatliche Rentenzahlung
frühestens ab dem vollendeten 60. Lebensjahr. Das Produkt ist nicht
kapitalisierbar, vererbbar, übertragbar, beleihbar, veräußerbar.
Die Basis-Rente unterliegt nicht der Verwertungspflicht von Arbeitslosengeld
II.
Mögliche Zusatzleistungen
Falls gewünscht, haben Sie die Möglichkeit, das Risiko der Berufs-
oder Erwerbsunfähigkeit finanziell abzusichern.
Hinterbliebenenabsicherung
Zusätzlich gibt es für Sie die Möglichkeit, Ihre Angehörigen
durch eine Hinterbliebenen- und/oder Waisenrente abzusichern.
Darüber hinaus ist die Ergänzung um eine
eigenständige Risikolebensversicherung (RIV) mit einer Versicherungssumme
in Höhe der sich bei Abschluss ergebenden Gesamtbeitragssumme der
Basis-Rente als Absicherung der Beiträge in der Ansparzeit
möglich.
Steuergesetzgebung
Die Beiträge zur Basis-Rente (einschl. Zusatzversicherungen, ohne
Risikolebensversicherung) sind im Rahmen des Sonderausgabenabzugs absetzbar.
Im Rahmen des Sondersteuerabzugs sind ist der max. Höchstbetrag 20.000
€, bzw. 40.000 bei zusammen veranlagtenEhepaaren (inkl. des Gesamtbeitrages
zur gesetzl. Rentenversicherung). Ab 2005 sind davon 60% absetzbar. Je
weiteres Jahr erhöht sich der absetzbare Betrag um 2% bis er im Jahr
2025 100% erreicht hat.
Die Basis-Rente und Renten aus Zusatzversicherungen sind entsprechend
einkommensteuerpflichtig.
Die Beiträge
zu einer Risikolebensversicherung können Arbeitnehmer (und Beamte)
bis zu einem
Höchstbetrag von
1.500 EUR als sonstige Vorsorgeaufwendungen absetzen.
Todesfallleistungen
sind einkommensteuerfrei.
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