Die private Vorsorge ist kein Muss - aber ein Plus.
Gezwungen wird niemand, privat vorzusorgen.
Belohnt wird aber derjenige, der privat vorsorgt. Entscheidend ist dabei
die Dauer. Je früher mit der persönlichen privaten Altersvorsorge
begonnen wird, um so größer ist später der ganz persönliche
Gewinn.
Die geringeren Altersrenten des Staates sollen durch
eine private Vorsorge ausgeglichen werden. Die fördert der Staat
ab dem 01.01.2002.
Die maximal geförderte Eigenvorsorge setzt sich
dabei aus dem Regelbeitrag (Eigenbeitrag des Versicherten) und der staatlichen
Förderung zusammen.
Für förderfähigen Personen sind Zulagen
vorgesehen, sofern ein Mindesteigenbeitrag geleistet wird. Dieser steigt
inklusive der staatlichen Förderung von 2% (maximal 1.050 EUR) des
sozialversicherungspflichtigen Bruttogehaltes des Vorjahres auf einen
Betrag von 4% (maximal 2.100 EUR) im Jahre 2008 an. Die Zulagen werden
direkt an den besparten Vertrag überwiesen.
Je nach Einkommenshöhe und Zahl der Kinder kann
der mögliche Sonderausgabenabzug aber höher sein als die gewährte
Zulage. Bei der Einkommensteuererklärung wird dann geprüft,
ob die Steuerersparnis durch den Sonderausgabenabzug höher ist als
die gezahlte Zulage. Die Differenz wird dem Steuerpflichtigen dann direkt
mit der Einkommensteuererstattung zurückgezahlt.
Einzahlungen in anerkannte Altersvorsorgeverträge
reduzieren in vielen Fällen also zunächst die heutige Steuerbelastung.
Im Gegenzug sind die späteren Rentenleistungen dann steuerpflichtig.
Ein Fazit: Besonders Familien mit Kindern werden gefördert.
Für jedes Kind zahlt der Staat extra. So erhält zum Beispiel
eine Familie mit 2 Kindern und einem Bruttoeinkommen von nicht mehr als
30.000 EUR im vorausgegangenen Jahr vom Staat über die Hälfte
der Beiträge zur Eigenvorsorge. Bei einem Einkommen von bis zu 20.000
EUR sind es sogar 80%.
Wer sich kümmert, dem hilft auch der Staat.
Die staatlichen Zulagen
Gefördert wird Ihre Eigenvorsorge durch Grundzulagen
(für jeden Ehepartner) und ggfs. Kinderzulagen.
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Jahr
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Grundzulage
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Kinderzulage
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| 2005 |
76 EUR
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92 EUR
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| 2006 / 2007 |
114 EUR
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138 EUR
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| ab 2008 |
154 EUR
|
185 EUR
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Um in den Genuss der vollen Zulage(n) zu kommen, erwartet
Vater Staat allerdings, dass Sie Mindestbeiträge für Ihre Vorsorge
beisteuern:
in
2005 jährlich 2% (max. 1.050 EUR)
in 2006/2007 jährlich
3% (max. 1.575 EUR) und
ab 2008 jährlich 4%
(max. 2.100 EUR)
Ihres beitragspflichtigen Einkommens des Vorjahres abzüglich der
Zulage(n). Bleiben Sie mit Ihren Beiträgen darunter, gibt es die
Zulagen nur anteilig.
Und wenn allein mit den Zulagen bereits der Mindestbeitrag
erreicht wird? In diesem Fall muss zum Erhalt der Zulagen dennoch ein
Mindesteigenbeitrag von 60 EUR im Jahr - entrichtet werden.
Die steuerliche Förderung
Als zusätzliche Sonderausgaben können -
unabhängig von der Höhe der individuell erzielten sozialversicherungspflichtigen
Einnahmen - folgende Altersvorsorgebeiträge (Regelbeiträge +
staatliche Zulagen) steuerlich geltend gemacht werden:
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Jahr
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Höchstbeitrag
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| 2005 |
1.050 EUR
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| 2006 / 2007 |
1.525 EUR
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| ab 2008 |
2.100 EUR
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