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Neue Rente Riester-Rente

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Private Altersvorsorge  Riester Rente  
Die private Vorsorge ist kein Muss - aber ein Plus.

Gezwungen wird niemand, privat vorzusorgen. Belohnt wird aber derjenige, der privat vorsorgt. Entscheidend ist dabei die Dauer. Je früher mit der persönlichen privaten Altersvorsorge begonnen wird, um so größer ist später der ganz persönliche Gewinn.

Die geringeren Altersrenten des Staates sollen durch eine private Vorsorge ausgeglichen werden. Die fördert der Staat ab dem 01.01.2002.

Die maximal geförderte Eigenvorsorge setzt sich dabei aus dem Regelbeitrag (Eigenbeitrag des Versicherten) und der staatlichen Förderung zusammen.

Für förderfähigen Personen sind Zulagen vorgesehen, sofern ein Mindesteigenbeitrag geleistet wird. Dieser steigt inklusive der staatlichen Förderung von 2% (maximal 1.050 EUR) des sozialversicherungspflichtigen Bruttogehaltes des Vorjahres auf einen Betrag von 4% (maximal 2.100 EUR) im Jahre 2008 an. Die Zulagen werden direkt an den besparten Vertrag überwiesen.

Je nach Einkommenshöhe und Zahl der Kinder kann der mögliche Sonderausgabenabzug aber höher sein als die gewährte Zulage. Bei der Einkommensteuererklärung wird dann geprüft, ob die Steuerersparnis durch den Sonderausgabenabzug höher ist als die gezahlte Zulage. Die Differenz wird dem Steuerpflichtigen dann direkt mit der Einkommensteuererstattung zurückgezahlt.

Einzahlungen in anerkannte Altersvorsorgeverträge reduzieren in vielen Fällen also zunächst die heutige Steuerbelastung. Im Gegenzug sind die späteren Rentenleistungen dann steuerpflichtig.

Ein Fazit: Besonders Familien mit Kindern werden gefördert. Für jedes Kind zahlt der Staat extra. So erhält zum Beispiel eine Familie mit 2 Kindern und einem Bruttoeinkommen von nicht mehr als 30.000 EUR im vorausgegangenen Jahr vom Staat über die Hälfte der Beiträge zur Eigenvorsorge. Bei einem Einkommen von bis zu 20.000 EUR sind es sogar 80%.

Wer sich kümmert, dem hilft auch der Staat.

Die staatlichen Zulagen

Gefördert wird Ihre Eigenvorsorge durch Grundzulagen (für jeden Ehepartner) und ggfs. Kinderzulagen.

Jahr
Grundzulage
Kinderzulage
2005
76 EUR
92 EUR
2006 / 2007
114 EUR
138 EUR
ab 2008
154 EUR
185 EUR

Um in den Genuss der vollen Zulage(n) zu kommen, erwartet Vater Staat allerdings, dass Sie Mindestbeiträge für Ihre Vorsorge beisteuern:
  • in 2005 jährlich 2% (max. 1.050 EUR)
  • in 2006/2007 jährlich 3% (max. 1.575 EUR) und
  • ab 2008 jährlich 4% (max. 2.100 EUR)

Ihres beitragspflichtigen Einkommens des Vorjahres abzüglich der Zulage(n). Bleiben Sie mit Ihren Beiträgen darunter, gibt es die Zulagen nur anteilig.

Und wenn allein mit den Zulagen bereits der Mindestbeitrag erreicht wird? In diesem Fall muss zum Erhalt der Zulagen dennoch ein Mindesteigenbeitrag von 60 EUR im Jahr - entrichtet werden.

Die steuerliche Förderung

Als zusätzliche Sonderausgaben können - unabhängig von der Höhe der individuell erzielten sozialversicherungspflichtigen Einnahmen - folgende Altersvorsorgebeiträge (Regelbeiträge + staatliche Zulagen) steuerlich geltend gemacht werden:

Jahr
Höchstbeitrag
2005
1.050 EUR
2006 / 2007
1.525 EUR
ab 2008
2.100 EUR

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